Artikel 1: Definitionen
Klinik: Alpha Haarklinik B.V., ansässig in Pedro de Medinalaan 67, 1086 XP Amsterdam, einschließlich aller verbundenen Unternehmen, Ärzte und Pflegekräfte.
Patient: Die natürliche Person, die eine Behandlung in der Klinik durchführen lässt oder durchführen lassen möchte.
Vereinbarung: Die Behandlungsvereinbarung zwischen der Klinik und dem Patienten.
Behandlung: Alle medizinischen und kosmetischen Eingriffe, die von der Klinik durchgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haartransplantationen.
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1. Diese Bedingungen gelten vollständig für jede Vereinbarung zwischen der Klinik und dem Patienten.
2.2. Die Klinik stellt diese Bedingungen auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.
2.3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.4. Die Bestätigung eines Termins impliziert die bedingungslose Annahme dieser Bedingungen.
Artikel 3: Zustandekommen der Vereinbarung
3.1. Eine Vereinbarung kommt durch einen schriftlichen oder mündlichen Termin zustande, der von der Klinik schriftlich bestätigt wird.
3.2. Der Patient ist verpflichtet, die Terminbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der angegebenen persönlichen Daten liegt vollständig beim Patienten.
Artikel 4: Legitimation und Einwilligung
4.1. Der Patient muss sich auf Verlangen der Klinik jederzeit mit einem gültigen, gesetzlich anerkannten Ausweisdokument ausweisen können.
4.2. Vor jeder Behandlung muss der Patient eine informierte Einwilligungserklärung unterschreiben.
4.3. Wenn die vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden, ist die Klinik berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen.
Artikel 5: Stornierung und Verzug
5.1. Die Stornierung eines Termins muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt erfolgen. Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung liegt Verzug vor.
5.2. Wenn der Patient mehr als fünfzehn (15) Minuten nach der geplanten Zeit eintrifft, behält sich die Klinik das Recht vor, den Termin zu stornieren und als Verzug zu betrachten.
5.3. Im Falle eines Verzugs ist die Klinik berechtigt, mindestens 75% des geltenden Tarifs für den Termin in Rechnung zu stellen.
5.4. Der Arzt behält sich das Recht vor, eine Behandlung aus medizinischen Gründen abzusagen. In einem solchen Fall wird eine Anzahlung von 1.000,00 € zur Deckung der entstandenen Kosten berechnet.
5.5. Unangemessenes Verhalten des Patienten oder seiner Begleiter kann zur sofortigen Beendigung der Vereinbarung führen, wobei die vollständigen Behandlungskosten geschuldet bleiben.
Artikel 6: Tarife
6.1. Tarife können von der Klinik geändert werden. Geltende Tarife werden beim Abschluss der Vereinbarung mitgeteilt.
6.2. Preiserhöhungen innerhalb von drei (3) Monaten nach Abschluss der Vereinbarung geben dem Patienten das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.
6.3. Alle mitgeteilten Preise sind unverbindlich. Der endgültige, verbindliche Preis wird im persönlichen Angebot nach der Beratung festgelegt.
6.4. Der Patient ist selbst verantwortlich für die Kommunikation und eventuelle Erstattungen seiner Krankenversicherung.
Artikel 7: Zahlung
7.1. Die vollständige Zahlung muss vor Beginn der Behandlung erfolgen.
7.2. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, befindet sich der Patient automatisch im Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist.
7.3. Bei Verzug gehen alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich gesetzlicher Zinsen und (außergerichtlicher) Inkassokosten, vollständig zu Lasten des Patienten.
Artikel 8: Beschwerdeverfahren
8.1. Beschwerden müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Behandlung oder innerhalb von acht (8) Tagen nach Entdeckung der Beschwerde schriftlich und detailliert bei der unabhängigen Beschwerdekommission der Klinik eingereicht werden.
8.2. Wenn eine Beschwerde als berechtigt anerkannt wird, wird sich die Klinik bemühen, eine angemessene Lösung anzubieten, einschließlich der möglichen Wiederholung der Behandlung, sofern dies noch sinnvoll und möglich ist.
Artikel 9: Haftung
9.1. Die Klinik führt ihre Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Haftung ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
9.2. Die Klinik haftet niemals für Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Informationen des Patienten resultieren.
9.3. Die Klinik übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Patienten.
Artikel 10: Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1. Die Klinik garantiert die strikte Vertraulichkeit aller medizinischen und persönlichen Daten des Patienten gemäß der geltenden Gesetzgebung (DSGVO).
10.2. Daten werden in einer gesicherten medizinischen Akte gespeichert.
Artikel 11: Insolvenz
Im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsaussetzung des Patienten werden alle Vereinbarungen von Rechts wegen aufgelöst und alle Forderungen der Klinik sofort fällig.
Artikel 12: Höhere Gewalt
In Situationen höherer Gewalt, die die Ausführung der Vereinbarung verhindern, werden die Verpflichtungen der Klinik ausgesetzt, ohne dass dies zu Schadensersatz führt.
Artikel 13: Geistiges Eigentum
Alle von der Klinik bereitgestellten Dokumentationen, Ratschläge und Materialien bleiben geistiges Eigentum der Klinik und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
Artikel 14: Übertragung von Rechten
Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung können ohne schriftliche Zustimmung der Klinik nicht auf Dritte übertragen werden.
Artikel 15: Anwendbares Recht
Auf alle Vereinbarungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt.